Erbenermittlung Ely GmbH


Erbenermittlung ist eine aufwändige Tätigkeit, die sich oft über mehrere Jahre erstreckt. Der Erbenermittler erhält für seine Tätigkeit eine Erfolgsprovision. Kommt es nicht zur Auszahlung des Erbes an den Erben, erhält der Erbenermittler kein Honorar. Daher wurde dem Erbenermittler in ständiger Rechtsprechung ein Erfolgshonorar von 25 % und – bei schwierigen Fällen und Fällen mit Auslandsbezug - bis ca. 33 % (jeweils zzgl. MwSt.) zugebilligt. Das Honorar wird erst mit Auszahlung des Erbes fällig, der Erbe hat bei seriösen Erbenermittlern also keinerlei Vorkasse zu zahlen! Außerdem ist das Honorar des Erbenermittlers als Nachlassverbindlichkeit bei den Finanzbehörden anerkannt, so dass sich das Honorar des Erbenermittlers steuermindernd bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer auswirkt.


Auf Wunsch werden wir vor allem für Nachlasspfleger auch auf Stundensatzbasis tätig. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.