Erbenermittlung Ely GmbH


Unter Erbenermittlung versteht man die Ermittlung der nächsten am Todestag einer Person lebenden Verwandten, mithin also der gesetzlichen Erben des Erblassers. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser kein Testament hinterlassen hat oder dieses ungültig ist. In eher seltenen Fällen können auch testamentarische Erben gesucht werden, deren Verbleib nicht geklärt ist. Für das deutsche Erbrecht maßgeblich ist das fünfte und letzte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere die Paragraphen § 1924 bis § 1936 für die gesetzliche Erbfolge.

Das bloße Auffinden der erbberechtigten Personen genügt jedoch nicht. Um den zur Auseinandersetzung des Erbes in der Regel notwendigen Erbschein beim Nachlassgericht erwirken zu können, müssen umfangreiche Beweismittel, meist Personenstandsurkunden und Auszüge aus Kirchenbüchern, beschafft werden. Der zu ermittelnde Zeitraum erstreckt sich häufig über Jahrzehnte, manchmal sogar über Jahrhunderte. Eine gute Quellen- und Archivkunde ist daher für einen Erbenermittler unerlässlich.

Schließlich übernimmt der Erbenermittler auch die Auseinandersetzung des Erbes im Auftrag der Erben. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften kommt es häufig zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben, die sich – obgleich derselben Familie zugehörig – oftmals gar nicht persönlich kennen. Hier greift der Erbenermittler moderierend ein und sorgt für die Auszahlung des Erbes an alle Erben.