Erbenermittlung ist häufig sehr kompliziert und zeitaufwändig. Unser Angebot wendet sich daher insbesondere an vom Gericht bestellte Nachlasspfleger, die ihre Fälle zügig abwickeln wollen. Wir bieten Ihnen u. a.:
Sie sind Erbe geworden, erhalten aber vom Nachlassgericht keinen Erbschein, da es weitere erbberechtige Personen gibt, über deren Verbleib Sie nichts wissen? Auch hier kommen wir ins Spiel. Wir ermitteln alle noch zu klärenden Verwandschaftsverhältnisse und den Verbleib aller in Frage kommenden Personen. Danach erwirken wir für Sie den Erbschein bei Gericht.